Wenn Angehörige fremder Völker uns am Sabbat oder an einem anderen Gott geweihten Tag Getreide und Waren anbieten, so kaufen wir nichts. Jedes siebte Jahr lassen wir das Land brachliegen und erlassen den Menschen sämtliche Schulden.
und dass, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir sie ihnen am Sabbat und an heiligen Tagen nicht abnehmen, und dass wir im siebten Jahr [die Felder] ruhen lassen und auf alle Schuldforderungen verzichten wollten.